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BVerwG, 03.01.1958 - V B 143.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BVerwG, 24.09.1954 - IV C 31.54
Auszug aus BVerwG, 03.01.1958 - V B 143.57
Das Berufungsgericht hat ferner den Begriff der subjektiven Zwangslage zutreffend gewürdigt und ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 1, 195, Urteil vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 -) davon ausgegangen, daß eine sogenannte subjektive Zwangslage vorliegt, wenn der Antragsteller - wenn auch irrtümlich - die Voraussetzungen des § 3 BVFG als gegeben angesehen hat, wenn die Läge sich in irgendwie bedrohlicher Weise auf ihn zugespitzt hatte und wenn auch ein besonnener Bewohner der SBZ in der Lage des Antragstellers sich zur Flucht veranlaßt gesehen haben würde. - BVerwG, 09.10.1957 - V C 524.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.01.1958 - V B 143.57
Das Berufungsgericht hat ferner den Begriff der subjektiven Zwangslage zutreffend gewürdigt und ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 1, 195, Urteil vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 -) davon ausgegangen, daß eine sogenannte subjektive Zwangslage vorliegt, wenn der Antragsteller - wenn auch irrtümlich - die Voraussetzungen des § 3 BVFG als gegeben angesehen hat, wenn die Läge sich in irgendwie bedrohlicher Weise auf ihn zugespitzt hatte und wenn auch ein besonnener Bewohner der SBZ in der Lage des Antragstellers sich zur Flucht veranlaßt gesehen haben würde.